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Diättherapie
Eine therapeutische Maßnahme (Diättherapie nach §43 SGB V) wird von Ihrem Arzt verordnet und kann nach Möglichkeit von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Im ausführlichen Erstgespräch steht die Analyse des Ist-Zustandes an erster Stelle. Wie sieht Ihre berufliche Situation aus, was essen Sie über den Tag und wie sieht es mit Ihren Fähigkeiten in der Küche aus? Neben der praktischen, in den Alltag integrierbaren Umsetzung, gibt es natürlich auch Informationen zum „warum“.
Ernährungstherapie bei Erkrankungen wie:
› Fructose-, Lactose- und Sorbitmalabsorbtion
› Diabetes mellitus Typ 2
› Krankheiten des Verdauungssystems
› Adipositas und Übergewicht
› Fettleber
› Gicht
› erhöhte Cholesterinwerte
› PCO-Syndrom
Sie sind gesetzlich versichert?
Dann haben Sie gute Chancen, dass die Krankenkasse
freiwillig einen großen Betrag des Beratungshonorars
übernimmt.
Sind Sie gesetzlich versichert?
Dann haben Sie gute Chancen, dass die Krankenkasse freiwillig einen großen Betrag des Beratungshonorars übernimmt!
Ihr Arzt oder ihre Ärztin kann Ihnen eine Diättherapie nach 43 SGB V verordnen. Das notwendige Formular finden Sie hier:
Sind Sie privat versichert?
Dann müssen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen.
Leider gibt es für die Erstattung des Beratungshonorars keine einheitliche Regelung…
Sie benötigen Hilfe?
Wenn Sie Hilfe bei diesem oder anderen Themen benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung - kurze Mail oder Anruf genügt.